Prüfung und Abschlüsse

Prüfung

Für die Zwischen- und Abschlussprüfungen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig; neben der mehrteiligen schriftlichen Prüfung sollen die Prüflinge in der mündlichen Prüfung zeigen, dass sie Kundenanliegen erkennen, Lösungswege entwickeln und begründen sowie adressaten- und situationsgerecht kommunizieren können. Dabei sollen sie zeigen, dass sie berufsspezifische Informationen einbeziehen und Arbeitsmittel zielgerichtet einsetzen können.

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie »hier auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Abschlüsse

  • Berufsabschluss durch die Prüfung bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Berufsschulabschluss
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