Evangelische und katholische
Die religiösen Feiertage der evangelischen und der katholischen Kirchen richten sich nach dem Feiertagsgesetz NRW vom 23.04.89.
Feiertage anderer Religionsgemeinschaften
Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern aus Anlass der Feiertage richtet sich nach § 43 Abs. 4 SchulG. Die einzelnen Daten sind im »hier zu finden.
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