Die schriftliche und mündliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer bildet den Abschluss der Bankausbildung, wobei insbesondere die mündliche Prüfung in Form eines Beratungsgesprächs die Bedeutung der Kundenorientierung unterstreicht. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen des Bildungsganges Bankkaufleute sind durch ihre Prüfertätigkeit in den Ausschüssen der IHK aktiv an diesem Prüfungsverfahren beteiligt.
Termine für die jeweiligen Prüfungen entnehmen Sie bitte dem »Terminplan der IHK-Prüfungen.
Die Abschlussprüfung für Auszubildende zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann besteht aus zwei zeitlich auseinanderliegenden Prüfungsteilen (gestreckte Prüfung).
Teil 1 der Abschlussprüfung umfasst den Bereich „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“. Dieser Prüfungsteil wird in der Regel in der Mitte der Ausbildungszeit absolviert. Er ersetzt die früher noch durchgeführte Zwischenprüfung.
Der 2. Prüfungsteil findet am Ende der Ausbildung statt. Er umfasst drei schriftliche Prüfungen in den Bereichen „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“, „Finanzierungsvorhaben begleiten“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie eine mündliche Prüfung in Form eine Gesprächssimulation zur „Kundenberatung“.
Zahlreiche Lehrkräfte des Bildungsganges „Bankkaufleute“ sind durch ihre Prüfertätigkeit in den Ausschüssen der IHK aktiv an diesem Prüfungsverfahren beteiligt.
Nähere Informationen zum Prüfungsverfahren befinden sich auch auf der Website der IHK Düsseldorf. IHK Düsseldorf Ausbildungsberuf Bankkaufmann – Bankkauffrau – IHK Düsseldorf
Termine für die jeweiligen Prüfungen entnehmen Sie bitte dem »Terminplan der IHK-Prüfungen.
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