Lehrerrat

Der Lehrerrat

  • vermittelt und berät auf Wunsch zwischen Kolleginnen/Kollegen und der Schulleitung.
  • berät die Schulleitung in Angelegenheiten der Kolleginnen/Kollegen, z.B. bei den Entlastungspunkten.
  • kann Wünschen und Anregungen aus dem Kollegium bei der Schulleitung vorschlagen.
  • nimmt teilweise Personalratsaufgaben wahr, z.B. bei der Genehmigung von befristeter Mehrarbeit.
  • berichtet ein Mal im Jahr der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit.

Der Lehrerrat wird von der Lehrerkonferenz für vier Schuljahre gewählt. Die Rechtsgrundlage zur Wahl, zu den Aufgaben und der Stellung des LRs sind in § 69 SchulG geregelt.

Zum Lehrerrat zurzeit gehören:

Kirchhoff
Sabine Kirchhoff
kirchhoff@leo-statz-berufskolleg.de


SEIFART
Ilona Seifart
seifart@leo-statz-berufskolleg.de


MAA
Tina Maatz-Henson
maatz-henson@leo-statz-berufskolleg.de


the
Julian Thelen
thelen@leo-statz-berufskolleg.de