Verbindungslehrer

Verbindungslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen. Bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde treten sie als Vermittler auf.

Die Schülervertretung kann Verbindungslehrer zu Sitzungen hinzuziehen. Verbindungslehrer sollen über alle Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig unterrichtet werden. Die Verbindungslehrer stehen der Schülervertretung beratend zur Seite.

Es kann auch zu Problemen zwischen Schülern und Lehrern kommen, die auch nach einem Gespräch mit dem Lehrer ungelöst bleiben. Hier sollte der Schüler Rat bei einem der Verbindungslehrerinnen/-lehrer suchen. Sie sind verpflichtet, im Interesse des Schülers zu handeln. Das heißt unter anderem, dass sie/er eine Verschwiegenheitspflicht hat, also keine „Informationen“ an die Schulleitung, an andere Lehrer oder an andere Schüler weitergeben darf, sofern der Schüler dies nicht ausdrücklich wünscht.

Natürlich kann man auch mit jedem anderen Problem zum Verbindungslehrer gehen. Manchmal hilft es schon, sich über ein Problem einfach nur zu unterhalten.

Unsere gewählten Verbindungslehrerinnen und -lehrer: