Prüfung & Abschlüsse

Prüfung:

Für die Zwischen- und Abschlussprüfungen sind das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bzw. das Bundesversicherungsamt in Bonn zuständig; neben der mehrteiligen schriftlichen Prüfung soll der Prüfling in der mündlichen Prüfung zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten, Lösungen darstellen und in berufspraktischen Situationen kooperieren, kommunizieren und einen Kunden beraten kann.

Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie »hier auf der Webseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Abschlüsse:

  • Berufsabschluss durch die Prüfung beim Landes- oder beim Bundesversicherungsamt
  • Berufsschulabschluss nach dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule.
Toggle Icon

Alternativ können Sie die Suche auch mit der freien Suchmaschine DuckDuckGo durchführen!