Änderung des Corona-Testverfahrens ab dem 28.02.2022

Ab dem 28. Februar 2022 müssen sich nur noch nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich zu Beginn des Unterrichts unter Aufsicht selbst testen.

Die Tests finden wie bisher am Montag, Mittwoch und Freitag statt. In den Teilzeit-Berufsschulklassen werden die Testungen an den jeweils aufeinander folgenden Berufsschultagen durchgeführt.

Die immunisierten Schülerinnen und Schüler dürfen freiwillig an den Corona-Tests teilnehmen.

Alle weiteren Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Stoßlüften, Hände waschen, usw.) bleiben bestehen.

Dirk Stöfken, Andreas Ratzmann