Ende der Coronaverordnungen an Schulen – Das Ministerium für Schule und Bildung NRW informiert
Nach drei Jahren Leben und Lernen mit dem Coronavirus laufen die für Schulen in NRW geltenden Coronaverordnungen zum 31.01.2023 aus. Dazu veröffentlichte unsere Ministerin für Schule und Bildung NRW, Dorothee Feller, heute zwei persönliche Schreiben die wir gerne an Sie und euch weitergeben; eines an unsere »Schülerinnen und Schüler und eines an »Erziehungsberechtigte. Folgen Sie dazu gerne den beiden Verlinkungen.
Knapp zusammengefasst bedeutet das für uns:
- Es entfällt die monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests. Bestände geben wir aber gerne weiterhin an unsere Schülerinnen und Schüler ab.
- Ob und wann eine Maske getragen wird entscheidet jede und jeder Besucher/in unserer Schule weiterhin eigenverantwortlich.
- Die Isolationspflicht entfällt komplett. Das Ministerium für Schule und Bildung empfiehlt jedoch dringend bei positiver Testung eine Maske zu tragen.
- Es gelten die »allgemeinen Hygieneregeln.
- Es gilt weiterhin der Grundsatz: „Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.“
Bitte helfen Sie uns gesund zu bleiben und beachten Sie dazu auch regelmäßig Ihre Hände zu waschen sowie die bewährte Husten- und Nies-Etikette.
Als Schule sind wir in dieser schwierigen Zeit noch enger zusammengerückt und haben unsere Werte von Teamgeist, Gemeinsamkeit und gegenseitiger Hilfe gelebt. Dafür bedanken wir uns bei euch und Ihnen ausdrücklich.