Vertragsarten und deren Zustandekommen am Beispiel der Arbeitnehmerüberlassung – ein komplexes Thema, einfach erklärt
Erklärvideos, sofern gut gemacht, können uns einiges erleichtern. So komprimieren sie doch viele Informationen anschaulich auf wenige Minuten.
Das dachte sich auch unsere Schülerin Laura Rött aus der Klasse PDO2, als sie sich im Schulunterricht mit dem Thema „Vertragsarten“ beschäftigte. Da es online nichts Passendes gab, machte sie kurzerhand ihr eigenes Erklärvideo.
„Vertragsarten (AÜ-Vertrag) und deren Zustandekommen“ ist kein Thema das breite Massen vom sprichwörtlichen Hocker wirft. In der Welt der Personaldienstleistung hingegen ist es allgegenwärtig und dabei nicht minder komplex: Willenserklärungen, Rechtssubjekte, gesetzliche Formvorschriften, Überlassungserklärung und Weisungsrecht. All das vereint Laura Rött nach gründlicher Recherche anschaulich und lückenlos auf knapp sechs Minuten. Dass da ein Beispiel am Ende nicht fehlen darf, versteht sich von selbst. Nur so viel sei an dieser Stelle verraten, am Ende kann Dachdecker Jan vertragssicher arbeiten.
Quellen:
Instaff (o.D.) (Hrsg.): Arbeitnehmerüberlassung für Aushilfsjobs. Internetversion unter: Arbeitnehmerüberlassung für Messehostessen & Eventpersonal (instaff.jobs) (zuletzt abgerufen am 12.01.2022).
WEKA (2019) (Hrsg.): Einkauf und Logistik. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Internetversion unter: Download Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – WEKA (zuletzt abgerufen am 12.01.2022).